Samstag, 12. Januar 2013

In der Anästhesie-Ausbildung gibt es bezogen auf das Selbsterleben unterschiedliche Phasen.

Was achso demokratisch klingt, könnte das Aus für die Personensuche im Internet bedeuten: In der Knochenmarkspende vergehen zwischen dem Einverständnis und der tatsächlichen Spende oft zehn Jahre. Klar, dass der Spender sich dann meist nicht mehr an seine Einwilligung erinnert, auch wenn er aller fünf Jahre einen Geburtstagsbrief zur Aktualisierung der Kontaktdaten erhält. Wann ist ein Kontakt tatsächlich selbstbestimmt? Ist es zulässig, jemanden tagelang zu suchen? Ab welcher Kontaktdichte zu Personen in seinem Alltagsumfeld wird die Truman-Show zum generalisierten Stalking? Gibt es künftig einen Suchstopp nach einer Maximalsuchdauer? Was muss innerhalb einer Einwilligungserklärung primär an Suchwegen ausgeschlossen werden? Was an Detektivarbeit darf tatsächlich nur von zugelassenen Detektiven geleistet werden? Ist es zulässig, bei einem Spender an der Haustür zu klingeln, falls er weder auf Mails, Briefe, noch Anrufe reagiert? Welche Wortfolgen gelten als nicht-einengend? Ist es tatsächlich sinnvoll, die Freiwilligkeit der Spende noch nach Induktions-Chemotherapie und Ganzkörper-Bestrahlung des Empfängers zu erwähnen? Wann endet die Freiwilligkeit der Spende und beginnt der versuchte Totschlag? OK, ich werde schon wieder intim. Und Stopp.

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